Ringo KnetschRingo KnetschRingo KnetschRechtsanwalt

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Kündigung erhalten? Unsicher, was Ihnen zusteht?

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung: Ich helfe Ihnen, Ihre Situation schnell einzuordnen, Fristen zu wahren und die nächsten Schritte zu entscheiden.

Wichtig: Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Sie haben gerade eine Kündigung erhalten?

  1. 1Kündigung und Arbeitsvertrag bereithalten
  2. 2Zugangstag der Kündigung notieren
  3. 3Rückruf anfordern
  4. 4Ich prüfe mit Ihnen die möglichen nächsten Schritte

Wobei ich Sie unterstütze

Kündigung & Kündigungsschutz

Prüfung der Kündigung, Einschätzung der Erfolgsaussichten und gegebenenfalls Kündigungsschutzklage.

Abfindung

Einschätzung Ihrer Verhandlungsposition und Verhandlung einer möglichen Abfindung.

Aufhebungsvertrag

Prüfung vor der Unterschrift und Einschätzung möglicher arbeits- und sozialrechtlicher Folgen.

Abmahnung

Prüfung, ob und wie gegen eine Abmahnung vorgegangen werden sollte.

Weitere Themen rund um Ihr Arbeitsverhältnis

Arbeitszeugnis

Prüfung, ob Ihr Zeugnis wohlwollend und vollständig formuliert ist, und Durchsetzung eines Anspruchs auf Berichtigung.

Ausstehender Lohn und Überstunden

Durchsetzung offener Gehaltsansprüche und geleisteter, aber nicht vergüteter Überstunden.

Freistellung und Resturlaub

Klärung, ob eine Freistellung wirksam erfolgt ist und wie mit nicht genommenem Resturlaub umzugehen ist.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Einschätzung, ob bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Eigenkündigung eine Sperrzeit droht, und wie sich das vermeiden lässt.

Verhalten nach Zugang einer Kündigung

Welche Fristen jetzt laufen, was Sie sofort tun sollten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Was könnte Ihre Abfindung wert sein?

Mit dem kostenlosen Abfindungsrechner erhalten Sie anhand von Monatsgehalt und Betriebszugehörigkeit einen ersten Orientierungswert.

Was Mandanten an der Zusammenarbeit schätzen

Seit 2007 bin ich als Rechtsanwalt tätig, seit 2024 als Einzelanwalt in Friedrichshagen. Rund 100 Mandate bearbeite ich jedes Jahr — diese Erfahrung kommt Ihnen zugute. Was das für Sie bedeutet, zeigt sich am besten in den Worten meiner Mandanten:

5,0

42 Google-Rezensionen

Alle Rezensionen ansehen →
”

Tolle Arbeit. Schnelle Antwort und top Ergebnis. Wollte gegen meine Kündigung vorgehen. Hat geklappt und nun arbeite ich weiter im Betrieb.

MZ

Matthias Ziesch

”

Einfach nur gut der Mann. Hat mich wegen einer Kündigung vertreten und eine super Abfindung rausgeholt.

OH

O H

”

Hat sich viel Zeit genommen und mir alles genau erklärt. Und was das Wichtigste war - der Erfolg am Ende.

AI

Anja I.

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie den Rückruf-Service mit Ihrer Wunschuhrzeit.

02

Schnelle Rückmeldung

Ich melde mich in der Regel zur gewünschten Zeit zurück — häufig innerhalb einer Stunde.

03

Erstberatung

Rund eine Stunde, persönlich in Friedrichshagen, telefonisch oder per Video. Bringen Sie Arbeitsvertrag, Kündigung, Lohnabrechnungen oder Abmahnungen mit.

04

Gemeinsame Strategie

Wir besprechen Ihre Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen — transparent, auch bei den Kosten.

Die Erstberatung kostet in der Regel 120–150 € zzgl. MwSt.

Mehr zu Kosten, Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe →

Häufige Fragen zur Kündigung

Was sollte ich als Erstes tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?+

Notieren Sie sich den genauen Tag des Zugangs — ab diesem Datum läuft die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage. Lesen Sie sich bei der Agentur für Arbeit fristgerecht arbeitssuchend, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Unterschreiben Sie nichts (etwa einen Aufhebungsvertrag oder eine Ausgleichsquittung), bevor Sie sich haben beraten lassen, und vermeiden Sie vorschnelle Zusagen gegenüber dem Arbeitgeber.

Was passiert, wenn ich die Dreiwochenfrist verpasse?+

Wird die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben, gilt die Kündigung nach § 7 Kündigungsschutzgesetz in der Regel als von Anfang an wirksam — selbst wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur in engen Ausnahmefällen möglich. Handeln Sie deshalb zügig.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Rechtsanwalt Ringo Knetsch
Bölschestraße 87 · direkt im Rathaus Friedrichshagen, 1. OG · 12587 Berlin

Mo–Do 10:00–16:00 Uhr, oder Termine nach Vereinbarung

„Sie bestimmen die Uhrzeit — in der Regel melde ich mich innerhalb der von Ihnen gewünschten Zeit, oft binnen einer Stunde zurück.“

Mit dem Absenden dieses Formulars werden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Details dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.