Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die mir Mandanten am häufigsten stellen — nach Themen sortiert.
Arbeitsrecht
Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?+
In den meisten Fällen besteht kein automatischer gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung — eine Ausnahme ist etwa das Angebot einer Abfindung durch den Arbeitgeber nach § 1a Kündigungsschutzgesetz bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich anbietet und die Klagefrist ungenutzt verstreicht. In der Praxis entsteht eine Abfindung meist durch Verhandlung — etwa im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, wenn beide Seiten ein Interesse daran haben, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, statt den Rechtsstreit bis zum Ende zu führen. Ob sich eine Abfindung in Ihrem Fall realistisch verhandeln lässt, hängt von den Umständen der Kündigung und den Erfolgsaussichten einer Klage ab — das besprechen wir gern im Rahmen einer Erstberatung.
Wie hoch könnte meine Abfindung ausfallen?+
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höhe. In der Praxis hat sich als grobe Orientierung eine Faustformel etabliert: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (Regelfaktor 0,5). Das ist jedoch keine rechtliche Vorgabe, sondern lediglich ein üblicher Ausgangspunkt für Verhandlungen — je nach Kündigungsgrund, Erfolgsaussichten einer Klage und Verhandlungsgeschick kann die tatsächliche Summe deutlich höher oder niedriger liegen. Eine erste, unverbindliche Orientierung gibt Ihnen mein Abfindungsrechner — für eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation sollten wir Ihren Einzelfall besprechen.
Musste mich mein Arbeitgeber vor einer fristlosen Kündigung nicht abmahnen?+
Nicht zwingend — es kommt auf die Art des Fehlverhaltens an. Bei Pflichtverletzungen aus dem sogenannten Leistungsbereich (z. B. wiederholte Unpünktlichkeit) ist in der Regel vorher eine Abmahnung erforderlich, damit der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Verhaltensänderung gibt. Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen aus dem sogenannten Vertrauensbereich — etwa Diebstahl oder andere gravierende Vertrauensbrüche — kann eine fristlose Kündigung ausnahmsweise auch ohne vorherige Abmahnung wirksam sein, wenn das Vertrauensverhältnis so schwer erschüttert ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar wird. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, sollten wir uns gemeinsam ansehen.
Wie lang ist meine Kündigungsfrist?+
Das hängt von mehreren Faktoren ab: der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, ob eine gesetzliche, tarifliche oder individualvertraglich vereinbarte Frist gilt, und wer kündigt. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach § 622 BGB beträgt in der Basisregelung vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats und verlängert sich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gestaffelt mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Arbeits- oder Tarifverträge können davon abweichende, teils kürzere oder längere Fristen vorsehen. Bringen Sie am besten Ihren Arbeitsvertrag zur Beratung mit, dann berechne ich Ihre konkrete Frist.
Macht es Sinn, einen Widerspruch gegen meine Kündigung an den Arbeitgeber zu schicken?+
Ein formloses Widerspruchsschreiben an den Arbeitgeber allein hat rechtlich meist wenig Wirkung — entscheidend ist die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht, die innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden muss (§ 4 Kündigungsschutzgesetz), sonst gilt die Kündigung in der Regel als von Anfang an wirksam. Ein Schreiben an den Arbeitgeber kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, etwa um Gesprächsbereitschaft zu signalisieren, ersetzt aber nicht die fristgerechte Klage. Handeln Sie zügig und lassen Sie die Erfolgsaussichten frühzeitig prüfen.
Kosten
Muss bei einem arbeitsgerichtlichen Klageverfahren der Unterlegene sämtliche Kosten erstatten?+
Nein — das Arbeitsgerichtsverfahren weicht hier vom sonst üblichen Zivilprozessrecht ab: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt gemäß § 12a Absatz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert. Das gilt auch für den Fall, dass Sie den Prozess gewinnen. Gerichtskosten können anteilig anfallen, sind aber im Arbeitsrecht meist überschaubar. Diese Besonderheit ist einer der Gründe, warum Kündigungsschutzverfahren oft mit einem Vergleich (inklusive Abfindung) enden, statt bis zum Urteil geführt zu werden.
Kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?+
Ja, sofern Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen — also die Kosten des Rechtsstreits nicht oder nur teilweise aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen können — und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussichten hat. Ich prüfe mit Ihnen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, bereite den erforderlichen Antrag samt Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor und reiche ihn beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
Muss ich diese Prozesskostenhilfe irgendwann wieder zurückzahlen?+
Das kommt auf Ihre wirtschaftliche Situation an. Wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse innerhalb der gesetzlichen Überprüfungsfrist nach Verfahrensende verbessern, kann das Gericht eine — auch ratenweise — Rückzahlung der übernommenen Kosten anordnen. Bleiben Ihre Verhältnisse unverändert oder verschlechtern sie sich, entfällt eine Rückzahlungspflicht in der Regel vollständig. Die genauen Modalitäten hängen vom Einzelfall ab — das behalte ich für Sie im Blick.
Muss ich im Arbeitsrecht einen Kostenvorschuss an das Gericht zahlen?+
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren wird bei Klageeinreichung in der Regel kein Gerichtskostenvorschuss verlangt. Die Gerichtskosten werden erst am Ende des Verfahrens abgerechnet und richten sich danach, wie das Verfahren endet — Urteil, Vergleich oder Klagerücknahme. Das erleichtert den Zugang zum Rechtsweg, ersetzt aber nicht die Frage der Anwaltskosten.
Forderungseinzug
Ab wann sollte ich eine offene Forderung anwaltlich durchsetzen lassen?+
Sobald eine eigene Zahlungserinnerung ohne Reaktion geblieben ist oder der Schuldner erkennbar hinhält. Ein anwaltliches Schreiben unterstreicht den Ernst der Lage, ohne die Geschäftsbeziehung sofort zu belasten — und verhindert, dass wertvolle Zeit bis zur Verjährung verstreicht.
Was passiert, wenn der Schuldner meine Forderung bestreitet?+
Dann prüfe ich die vorgebrachten Einwendungen und schätze mit Ihnen die Erfolgsaussichten ein. Je nach Sachlage kommt eine gerichtliche Durchsetzung, eine Ratenzahlungsvereinbarung oder ein Vergleich in Betracht — die Betreuung endet nicht automatisch mit dem Bestreiten.
Reputationsschutz
Welche Chancen habe ich, eine negative Bewertung löschen zu lassen?+
Das hängt davon ab, ob es sich um eine zulässige Meinungsäußerung oder eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt und ob die Plattform-Richtlinien verletzt wurden. Eine Löschung lässt sich nie garantieren, aber ich prüfe für Sie systematisch, welche rechtlichen Ansatzpunkte bestehen — gegenüber der Plattform und gegebenenfalls gegenüber dem Verfasser.
Was sollte ich sofort tun, wenn ich eine rufschädigende Bewertung entdecke?+
Sichern Sie die Bewertung umgehend per Screenshot samt Datum und URL, bevor sie geändert oder gelöscht werden könnte. Reagieren Sie nicht vorschnell öffentlich darauf, sondern lassen Sie zunächst prüfen, ob und wie rechtlich dagegen vorgegangen werden kann.
Für welche Plattformen gilt die Beratung zum Reputationsschutz?+
Vor allem für Google-Rezensionen, aber auch für Bewertungen auf Portalen wie Jameda, Trustpilot, Kununu oder in sozialen Netzwerken. Entscheidend ist nicht die Plattform, sondern ob der Inhalt rechtlich angreifbar ist.
Was ist der Unterschied zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung?+
Eine Meinungsäußerung ist wertend und einer Wahrheitsprüfung nicht zugänglich ("Der Service war schlecht") — sie ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, auch wenn sie unangenehm ist. Eine Tatsachenbehauptung beschreibt einen konkreten, überprüfbaren Vorgang ("Ich wurde betrogen"). Ist sie unwahr, ist sie nicht geschützt und kann rechtlich angegriffen werden. In der Praxis vermischen sich beide oft in einer Bewertung — genau das prüfe ich im Einzelfall.
Welche Kosten entstehen beim Vorgehen gegen eine Bewertung?+
Die Erstberatung kostet wie bei anderen Themen in der Regel 120–150 € zzgl. MwSt. Für das weitere Vorgehen (Löschungsverlangen, ggf. gerichtliche Schritte) richten sich die Kosten nach dem Aufwand und Streitwert — das bespreche ich vorab, bevor etwas veranlasst wird.
Wie lange dauert ein Verfahren gegen eine rechtswidrige Bewertung?+
Eine erste Reaktion der Plattform liegt oft nach wenigen Tagen bis Wochen vor. Reagiert sie nicht oder lehnt ab, kann eine gerichtliche Durchsetzung (etwa eine einstweilige Verfügung) je nach Auslastung des Gerichts mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.
Ablauf der Beratung
Wie läuft eine Erstberatung bei Ihnen ab?+
Sie schildern mir Ihr Anliegen — telefonisch oder vor Ort in Friedrichshagen — und bringen nach Möglichkeit relevante Unterlagen mit (z. B. Kündigung, Vertrag, Schriftverkehr). Ich schätze die Sach- und Rechtslage ein, zeige Ihnen die möglichen nächsten Schritte auf und bespreche mit Ihnen, ob und wie es weitergeht.
Wie schnell kann ich einen Termin bekommen?+
In dringenden Fällen, etwa bei laufenden Fristen, bemühe ich mich um einen kurzfristigen Termin — oft noch am selben Tag. Fordern Sie am einfachsten über das Kontaktformular einen Rückruf zur von Ihnen gewünschten Zeit an.

