Ringo KnetschRingo KnetschRingo KnetschRechtsanwalt

Kosten

Die Erstberatung kostet in der Regel zwischen 120 € und 150 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer — unabhängig davon, ob Sie selbst zahlen, über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert sind oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Wird im Anschluss eine streitwertabhängige Tätigkeit beauftragt, wird die Beratungsgebühr selbstverständlich angerechnet.

Drei Wege, wie die Kosten getragen werden

Selbstzahler

Sie zahlen die Erstberatung von 120–150 € zzgl. MwSt. direkt. Für eine weitergehende, streitwertabhängige Tätigkeit wird die Beratungsgebühr angerechnet.

Rechtsschutzversicherung

Sie teilen mir Ihre Versicherungsnummer mit, den Rest erledige ich. Die Kostendeckungsanfrage gehört zu meinem Service dazu — auf Wunsch kläre ich die Kostenübernahme bereits vor Beginn meiner Tätigkeit, damit Sie kein Kostenrisiko eingehen.

Prozesskostenhilfe

Falls erforderlich, beantrage ich für ein gerichtliches Verfahren Prozesskostenhilfe. Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Ich bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussichten und bereite den Antrag vor.

Wie entstehen die Kosten nach der Erstberatung?

Wird nach der Erstberatung eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit beauftragt, richten sich die Rechtsanwaltsgebühren in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert Ihres Falls. Alternativ ist je nach Tätigkeit auch eine Vergütung nach Zeitaufwand möglich. Ich erläutere Ihnen vor Beauftragung, mit welchen Kosten realistisch zu rechnen ist.

Besonderheit im Arbeitsrecht

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt gemäß § 12a Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst — unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt. Das gilt auch dann, wenn Sie obsiegen. Gerichtskosten können anteilig anfallen, sind aber im Arbeitsrecht meist überschaubar. Diese Besonderheit ist einer der Gründe, warum Kündigungsschutzverfahren häufig mit einem Vergleich enden, statt bis zum Urteil geführt zu werden.

Jetzt Erstberatung vereinbaren →