Ringo KnetschRingo KnetschRingo KnetschRechtsanwalt

Reputationsschutz für Unternehmen

Unberechtigte negative Bewertung erhalten?

Negative Online-Bewertungen können Vertrauen und Geschäft unmittelbar beeinträchtigen. Ich prüfe, ob gegen eine Bewertung rechtlich vorgegangen werden kann, und unterstütze Sie bei den nächsten Schritten.

Wann kann gegen eine Bewertung vorgegangen werden?

Sachliche Kritik müssen Sie hinnehmen, auch wenn sie unangenehm ist. Nicht hinnehmen müssen Sie unwahre Behauptungen, Herabsetzungen und Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren.

Ob eine Bewertung in diese Kategorie fällt, entscheidet sich am Wortlaut und am Sachverhalt — deshalb steht am Anfang immer die Prüfung, nicht das Versprechen.

Unwahre Tatsachenbehauptungen

Eine Bewertung, die falsche Tatsachen über Sie oder Ihr Unternehmen verbreitet, muss nicht hingenommen werden.

Beleidigende oder herabsetzende Äußerungen

Auch Formulierungen, die über sachliche Kritik hinausgehen, können rechtlich angreifbar sein.

Bewertungen ohne tatsächlichen Kundenkontakt

Wurde die Bewertung von jemandem abgegeben, der nachweislich nie Kunde war, bestehen oft gute Aussichten auf Löschung.

Sonstige rechtswidrige Inhalte

Ich prüfe im Einzelfall, ob ein rechtliches Vorgehen gegen eine konkrete Bewertung erfolgversprechend ist.

Was ich für Sie übernehme

Von der ersten Einschätzung bis zur gerichtlichen Durchsetzung — je nachdem, was Ihr Fall verlangt.

Prüfung und Einschätzung

Rechtliche Bewertung des konkreten Textes, der Plattform und der Beweislage — mit ehrlicher Aussage zu den Erfolgsaussichten.

Vorgehen gegen Plattform und Verfasser

Meldung und Löschungsverlangen gegenüber dem Portal, bei Bedarf Abmahnung und Unterlassungsaufforderung gegenüber dem Verfasser.

Durchsetzung vor Gericht

Bleibt die Löschung aus, kommt je nach Dringlichkeit eine einstweilige Verfügung oder eine Klage in Betracht.

Laufende Begleitung

Auf Wunsch behalte ich Ihre Bewertungsprofile im Blick und reagiere zeitnah, wenn erneut rechtswidrige Inhalte erscheinen.

Häufige Fragen zum Reputationsschutz

Für welche Plattformen gilt die Beratung?+

Vor allem für Google-Rezensionen, aber auch für Bewertungen auf Portalen wie Jameda, Trustpilot, Kununu oder in sozialen Netzwerken. Entscheidend ist nicht die Plattform, sondern ob der Inhalt rechtlich angreifbar ist.

Was ist der Unterschied zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung?+

Eine Meinungsäußerung ist wertend und einer Wahrheitsprüfung nicht zugänglich ("Der Service war schlecht") — sie ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, auch wenn sie unangenehm ist. Eine Tatsachenbehauptung beschreibt einen konkreten, überprüfbaren Vorgang ("Ich wurde betrogen"). Ist sie unwahr, ist sie nicht geschützt und kann rechtlich angegriffen werden. In der Praxis vermischen sich beide oft in einer Bewertung — genau das prüfe ich im Einzelfall.

Welche Informationen benötigen Sie von mir?+

Den Screenshot bzw. Link zur Bewertung sowie Ihre Einschätzung des zugrunde liegenden Vorgangs — insbesondere, ob die betreffende Person tatsächlich Kunde war und was an der Darstellung aus Ihrer Sicht nicht stimmt.

Welche Kosten entstehen?+

Die Erstberatung kostet wie bei anderen Themen in der Regel 120–150 € zzgl. MwSt. Für das weitere Vorgehen (Löschungsverlangen, ggf. gerichtliche Schritte) richten sich die Kosten nach dem Aufwand und Streitwert — das bespreche ich vorab, bevor etwas veranlasst wird.

Wie lange dauert ein Verfahren?+

Eine erste Reaktion der Plattform liegt oft nach wenigen Tagen bis Wochen vor. Reagiert sie nicht oder lehnt ab, kann eine gerichtliche Durchsetzung (etwa eine einstweilige Verfügung) je nach Auslastung des Gerichts mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

Was Mandanten an der Zusammenarbeit schätzen

Seit 2007 bin ich als Rechtsanwalt tätig, seit 2024 als Einzelanwalt in Friedrichshagen. Rund 100 Mandate bearbeite ich jedes Jahr — diese Erfahrung kommt Ihnen zugute. Was das für Sie bedeutet, zeigt sich am besten in den Worten meiner Mandanten:

5,0

42 Google-Rezensionen

Alle Rezensionen ansehen →
”

Tolle Arbeit. Schnelle Antwort und top Ergebnis. Wollte gegen meine Kündigung vorgehen. Hat geklappt und nun arbeite ich weiter im Betrieb.

MZ

Matthias Ziesch

”

Einfach nur gut der Mann. Hat mich wegen einer Kündigung vertreten und eine super Abfindung rausgeholt.

OH

O H

”

Hat sich viel Zeit genommen und mir alles genau erklärt. Und was das Wichtigste war - der Erfolg am Ende.

AI

Anja I.

So gehen wir vor

01

Bewertung schicken

Link oder Screenshot der Bewertung, dazu Ihre Sicht auf den Vorgang.

02

Erfolgsaussichten klären

Sie erfahren, was rechtlich möglich ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist — bevor etwas veranlasst wird.

03

Löschung verlangen

Begründetes Vorgehen gegenüber Plattform und, wo sinnvoll, gegenüber dem Verfasser.

04

Nachfassen oder klagen

Reagiert die Plattform nicht, entscheiden wir gemeinsam über den gerichtlichen Weg.

Transparenz hat Vorrang. Ich verspreche Ihnen nicht pauschal die Löschung einer Bewertung, sondern prüfe ehrlich, ob ein rechtliches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgversprechend ist — und berate Sie vorab zu Möglichkeiten, Aussichten und Kosten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Rechtsanwalt Ringo Knetsch
Bölschestraße 87 · direkt im Rathaus Friedrichshagen, 1. OG · 12587 Berlin

Mo–Do 10:00–16:00 Uhr, oder Termine nach Vereinbarung

„Sie bestimmen die Uhrzeit — in der Regel melde ich mich innerhalb der von Ihnen gewünschten Zeit, oft binnen einer Stunde zurück.“

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